Géoblocage-UE

Neue EU-Gesetzgebung Geblocking

Geoblocking ist eine Art der Diskriminierung. Welche Usern den Erwerb von Waren oder den Zugang zu Online-Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten verwehrt. Es war bisher dafür verantwortlich, dass Nutzer deutscher Konten Filme und Serien von Netflix, Amazon Prime oder Sky Go nicht schauen konnten, wenn sie im Urlaub waren.
Um diese Beschränkung zu entfernen, hat die EU die Verordnung gegen Geoblocking beschlossen. Am März 2018 trat das neue EU Gesetz in Kraft, gemäß dem viele Anbieter teilweise von Geoblockaden innerhalb der EU absehen müssen. Dies betrifft Dienste, welche unter anderem Spiele, Musik, Filme oder Sportreportagen offerieren. In einer Mitteilung des Europäischen Rates lautet es dazu:
„Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportsendungen, Musik, E-Bücher oder Video-Spiele verzichten, für welche sie zu Hause bezahlt haben“.
Somit ist es Streaming-Anbieter zukünftig untersagt, das Angebot von EU-Bürgern zu beschränken, wenn sich diese im Ausland aufhalten. Die Verordnung verbietet Diskriminierungen. Es ist Diensten damit fortan verboten den Zugang von Kunden zu ihren Internetseiten aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung zu sperren oder zu beschränken.

Geobloking ist Geschichte

Im Gesetzestext heißt es: Gem. Art. 3 Abs. 1 Geoblocking-VO ist es einem Anbieter von Waren grundsätzlich nicht gestattet, seinen Kunden den Zugang zu seinen Online-Benutzeroberflächen, einschließlich Internetseiten (vgl. Art. 2 Ziff. 16 Geoblocking-VO) zu verwehren oder zu beschränken.
Damit ist Geoblocking Geschichte. Mit Einschränkungen jedoch, da digital urheberrechtlich geschützte Inhalte und Transportdienstleistungen nicht davon betroffen sind. Ausgenommen von der Regelung sind Lieder, E-Bücher, Video-Spiele und auch Inhalte, die auf Streaming-Seiten zur Verfügung gestellt werden. Darum sind beispielsweise Netflix- und Amazon-Prime-Kunden nicht von der Änderung betroffen.

Die Ausnahmen von der Regel

Auch weiterhin kann man nicht alles ohne Hürden aus den EU-Ländern streamen. Das EU-Parlament hat beschlossen, dass die Regelung nur bei „befristeten“ Aufenthalten im EU-Ausland und nicht dauerhaft gilt. Wie lange genau das ist, hat das Parlament jedoch nicht definiert. Permanente Ausland-Abonnements um Liveübertragungen von Fußballspielen kostengünstig zu streamen, bleiben auch weiterhin unmöglich. Dies gilt auch für TV-Formate wie Germany’s Next Top Model.
Im konkreten Fall heißt dies, dass deutsche Netflix-Kunden auch in Frankreich auf deutsche und französische Inhalte Zugang erhalten. Nicht jedoch, dass sie in Deutschland Zugang auf Inhalte in Frankreich haben.
Außerdem findet die Regelung nur Anwendung bei Bezahldiensten wie Netflix, Amazon Prime, Spotify Premium, oder Sky Go. Auch der kostenpflichtige Streaming-Dienst Maxdome kann weiterhin im EU-Ausland ohne Einschränkungen genutzt werden.
Sofern man sich nicht im Ursprungsland aufhält, bleibt das Streamen von bereits gezeigten Sendungen in den Mediatheken von ARD, ORF und der ProSiebenSat.1-Gruppe ungeachtet der Anti-Geoblocking-Verordnung weiterhin geblockt. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht ein Passus, welcher kostenlose Streaming-Dienste von der Regelung ausnimmt.

Es gibt nichts zu fürchten vor dem Gesetz

Wer VPN-Dienste verwendet um Zugang zu durch Geo-Sperren geschützten Diensten zu erlangen macht sich gegenwärtig nicht strafbar. Die Legalität der Umgehung von Geoblockaden, wird letzten Endes dadurch entschieden, ob diese als „wirksame technische Schutzmaßnahmen“ im Wortlaut des Gesetzes gelten. Bezügliche Gerichtsurteile gibt es gegenwärtig aber noch nicht. Ein juristisches Nachspiel wird man daher aufgrund einer Umgehung bisher nicht zu befürchten haben.
Jedoch verstoßen Anmeldungen mithilfe von Umgehungen in den meisten Fällen gegen die Hausregeln der einzelnen Anbieter. Wird ein solcher Versuch entdeckt, ist es wahrscheinlich dauerhaft vom Dienst ausgeschlossen zu werden.

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