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Neues japanisches Urheberrecht bekämpft Piraterie

Die japanische Regierung hat kürzlich eine Gesetzgebung vorgeschlagen, die das Herunterladen von raubkopierten Inhalten illegal macht. Zuwiderhandelnde gegen dieses neue japanische Urheberrechtsgesetz können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von maximal zwei Millionen Yen (über 16.000 €) rechnen.

Aktualisierung der Urheberrechte

Japan’s Urheberrechtsgesetze erstreckten sich bereits auf Musik und Filme. Nach fünf Sitzungen beschloss die Regierung, dass das Gesetz aktualisiert werden sollte, um alle urheberrechtlich geschützten Materialien abzudecken. Dazu gehören Anime und Manga; zwei Branchen, die stark unter Piraterie leiden. Die Regierung ist bereit, gegen die rund 200 sogenannten “Blutegel-Seiten” vorzugehen, die derzeit in Japan aktiv sind. Diese Seiten enthalten eigentlich keine raubkopierten Inhalte. Sie bieten jedoch Links zu Webseiten an, die es einem ermöglichen, raubkopierte Inhalte herunterzuladen. Derzeit befinden sich diese Standorte in einer rechtlichen Grauzone. Aber das aktualisierte Gesetz sieht eine Bestrafung für alle Betreiber von Blutegel-Seiten vor.

Pflichten

Die Mainichi erklärt, dass der Plan darin besteht, nur Schwerverbrecher zu bestrafen. Dazu gehören die Betreiber der Blutegel-Webseite, aber auch Personen, die wiederholt urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen. Eine Bestrafung mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von zwei Millionen Yen ist nur möglich, wenn das Opfer der Piraterie eine Strafanzeige stellt.

Notfallerklärung

Eine Gruppe von über 80 Akademikern, Juristen, Forschern und anderen Fachleuten fordert die Regierung auf, das aktualisierte Gesetz zu überdenken. In ihrer Notstandserklärung zeigen sie sich besorgt hinsichtlich der Kreativität und der Recherchemöglichkeiten, die die japanische Bürgerschaft haben wird, sobald dieses neue Gesetz verabschiedet ist. Es ist unklar, wo die Regierung die Grenze zieht. Mit anderen Worten, sie könnten sogar die Erstellung eines Screenshot eines kleinen urheberrechtlich geschützten Textes für persönliche Forschungszwecke verbieten. Die Gruppe glaubt, dass die Regierung sich in diese Situation gestürzt hat und empfiehlt ihnen, die Gesetzgebung zu überdenken. Nur die Zeit wird zeigen, ob die Regierung dies tatsächlich tun wird oder die Gesetzgebung vorantreibt.

Wenn Sie an der Weiterentwicklung der neuen Urheberrechtsgesetze der Europäischen Union, besser bekannt als Artikel 13, interessiert sind, besuchen Sie diesen Beitrag!

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